Preise – was kostet eine Publikation
Promoangebot bis 30.09.2026 kostenlos. Ab 01.2027 mit einmaliger Jahresgebühr.
Einmalige Jahresgebühr ohne zusätzliche Buchungs- oder Vermittlungsgebühren.
Top Inserat
- PROMO: Kostenlos für 2026 bei Einschreibung bis 30.09.2026.
- Top Inserat - CHF 280.- im Jahr inkl. Mwst.
Standard Inserat
- PROMO: Kostenlos für 2026 bei Einschreibung bis 30.09.2026.
- Ich buche 1 Standard Anzeige CHF 195.- im Jahr inkl. Mwst.
- Ich buche 2 Standard Anzeigen für je CHF 175.- pro Anzeige im Jahr inkl. Mwst.
- Ich buche 3 Standard Anzeigen für je CHF 155.- pro Anzeige im Jahr inkl. Mwst.
- Ich buche 5 Standard Anzeigen für je CHF 135.- pro Anzeige im Jahr inkl. Mwst.
Vertragsbedingungen
für den Eintrag im casa4ticino.ch
Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember). Erfolgt der Eintrag während des laufenden Kalenderjahres, gilt der Vertrag bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung hat schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, somit bis spätestens 31. Oktober, zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Der vereinbarte Jahresbetrag ist jeweils bis spätestens Ende April des laufenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Bei einem Neueintrag während des laufenden Jahres ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Änderungen oder Ergänzungen des Eintrages können während der Vertragslaufzeit jederzeit gemeldet werden. Diese werden nach Prüfung durch unser Team in die Publikation übernommen, sofern sie den Richtlinien des Gastroführers entsprechen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung hat schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, somit bis spätestens 31. Oktober, zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Der vereinbarte Jahresbetrag ist jeweils bis spätestens Ende April des laufenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Bei einem Neueintrag während des laufenden Jahres ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Änderungen oder Ergänzungen des Eintrages können während der Vertragslaufzeit jederzeit gemeldet werden. Diese werden nach Prüfung durch unser Team in die Publikation übernommen, sofern sie den Richtlinien des Gastroführers entsprechen.